Neues KFW-Förderprogramm 442: Solarstrom für Elektroautos
Ab dem 26.09.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ stellen.
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördern wir den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Die Umsatzsteuer von Photovoltaikanlagen beträgt nun 0%
Ab 01.01.2023 wird die Umsatzsteuer für die Lieferung, den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern auf null reduziert.
Dies gilt, wenn die Leistung an den Betreiber der Photovoltaikanlage geht und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
Photovoltaikanlagen sind ab 2023 Ertragssteuerbefreit
„Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien beziehungsweise 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden werden von der Ertragsteuer befreit.“
Das bedeutet für Sie, dass Sie auf den selbstverbrauchten Strom keine Ertragssteuer mehr bezahlen müssen. Ihr Strom ist somit steuerfrei.